Berufsschule
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Automobilkauffrau /-mann

Was macht man in diesem Beruf?

Automobilkaufleute erledigen kaufmännische Aufgaben, vor allem in der Disposition, der Beschaffung, dem Vertrieb und dem Verkauf von Kraftfahrzeugen sowie Kfz­Teilen und -Zubehör. Sie übernehmen die Buchhaltung, Kostenrechnung und Kalkulation sowie sachbearbeitend organisatorische Aufgaben, z.B. in der Personalwirtschaft. Außerdem beobachten sie die Entwicklungen auf dem Markt und berücksichtigen die so gewonnenen Informationen bei der Planung und Durchführung von Marketingaktionen. Sie bestellen Kfz-Teile und Zubehör und verwalten das Lager, nehmen Wartungs­ und Reparaturaufträge an und schließen entsprechende Verträge ab. Zusätzlich beraten sie Privat­ und Geschäftskunden über Serviceleistungen wie Finanzierungs­, Leasing­, Versicherungs­ und Garantieverträge und wickeln diese ab.

(Quelle: www.berufe.net)

Zur Anmeldung benötigen Sie:

- einen Ausbildungsvertrag

- die Eintragungsbestätigung dieses Vertrages bei der IHK Berlin

- unser ausgefülltes Anmeldeformular

- eine Kopie des letzten Abschlusszeugnis (Original muss vorgelegt werden)

- zwei Passbilder

Weitere Informationen zur Anmeldung finden sie hier.

Der fachtheoretische Unterricht in der Berufsschule ist folgendermaßen organisiert:

- zwei Unterrichtstage pro Woche im Umfang von jeweils 6 - 8 Stunden pro Schultag (an den anderen drei Wochentagen findet die fachpraktische Ausbildung im Ausbildungsunternehmen statt),

Es gilt die Berliner Schulferienordnung.

Die Ausbildung endet mit der Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). Genaueres zur IHK-Prüfung finden Sie hier. 

Mit dem Abschluss der Berufsschule können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch einen weiterführenden Schulabschluss erreichen:

- Sie erhalten den Mittleren Schulabschluss (MSA) ohne eine zusätzliche Prüfung, wenn Sie (1) im Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 und (2) mindestens ausreichende Fremdsprachenkenntnisse erreicht haben,

- Sie erhalten die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) ohne eine zusätzliche Prüfung, wenn Sie die Berufsschule erfolgreich abschließen.

 

Die Berufsschule schließen erfolgreich ab, wenn Sie

- mindestens eine Durchschnittsnote von 4,0 erreichen

und

- nicht mehr als zwei der Abschlussnoten "mangelhaft" (Note 5) lauten

und

- keine der Abschlussnoten "ungenügend" (Note 6) lautet.

 

 

 

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